Hauptmenü:
Ein wichtiger Bereich in der Pferdemedizin kommt den prophylaktischen Maßnahmen wie Impfungen und Entwurmungen zu. Für Turnierpferde werden die Imfpintervalle von der FN vorgegeben, aber auch für Zucht-
Die Entwurmung von Pferden entwickelt sich aufgrund der zunehmenden Entstehungen von Resistenzen von der rein prophylaktischen Gabe weiter.
Sinnvoller ist es in regelmäßigen Abständen Kotsammel-
Natürlich gehört zur allgemeinen Medizin auch die Beratung in Sachen Haltung, Fütterung und Verhaltensauffälligkeiten.
FN Vorgaben der LPO (Stand 01.01.2014):
Für die Influenzavirusimpfung gilt: Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, wobei die ersten beiden mindestens 28 Tage und maximal 70 Tage auseinander liegen sollten. Die dritte Impfung ist dann nach maximal 6 Monaten (+ 21 Tagen) durchzuführen, wie auch die weiteren Wiederholungsimpfungen.
Die Herpesvirusimpfung wird empfohlen und die Tetanusimpfung als selbstverständlich erachtet.
Pferde sind startberechtigt während der Grundimmunisierung, wenn nach der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, oder nach der dritten Impfung mindestens 7 Tage vergangen sind. 7 Tage müssen auch zwischen dem Turnierstart und einer Wiederholungsimpfung liegen.
Ist eine Grundimmunisierung nicht mehr nachzuvollziehen, reicht eine regelmäßige (d. h. alle 6 Monate + 21 Tage, bis zum 31.12.2012 auch 7 Monate + 21 Tage) Impfung über die letzten drei Jahre aus.
Für die FEI gilt eine Grundimmunisierung im Abstand von 21 bis 92 Tagen und bis 2005 konnte die Dritte und die Folgeimpfung nach einem Jahr erfolgen. Seit 2005 gilt hier jedoch auch ein Abstand von 6 Monaten + 21 Tage.